Energieausweis

Für Eigentümer von Wohngebäuden ist ein Energieausweis bei Verkauf, Vermietung, Sanierung oder auch Neubau seit 2009 Pflicht.
Energiebedarfsausweis
  • basiert auf Analyse der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Dämmung

  • berechnete theoretische Energieeffizienz

  • benötigt Baupläne, Nachweis der Anlagentechnik, etc.

  • ist Nutzungsunabhängig

Energieverbrauchsausweis
  • basiert auf den realen Energieverbräuchen der letzten 3 Jahre

  • bildet die tatsächliche Energieeffizienz ab

  • benötigt Heizungskosten-Nachweise

  • ist Nutzungsabhängig

  • Baudenkmäler

  • Ferienhäuser

  • Gebäude mit weniger als 50qm (Tiny-Houses)

Man unterscheidet 2 Arten von Energieausweisen:

Ich berate Sie gerne, welche Art des Energieausweises für Ihren individuellen Fall sinnvoll ist.

Ausgenommen von der Ausweispflicht sind dabei: